STEUERFREIE GUTSCHEINE für ihre MITARBEITER
Sie sparen bares Geld

Motivieren und belohnen Sie ihre Mitarbeiter, indem Sie ihnen bis
zu 528 Euro netto jährlich zukommen lassen, und sparen Sie
gleichzeitig die Lohnnebenkosten! Als Arbeitgeber können Sie i
hren Mitarbeitern jeden Monat zusätzlich zum Gehalt
Sachzuwendungen im Rahmen der 44 EuroFreigrenze
zukommen lassen ( § 8 Abs.2 Satz 11 EstG). Weder Arbeitgeber
noch Arbeitnehmer zahlen dafür Steuern- und Sozialabgaben.
Achtung: keine Restgeldauszahlung möglich!!! Der Gutschein
muss verbraucht werden!

Gut Zu Wissen

Von den steuerfreien Sachzuwendungen dürfen alle Mitarbeiter,
also auch Ihre 450 Euro-Kräfte profitieren. Der Sachbezug in Höhe
von 44 Euro stelle eine Freigrenze dar. Wird dieser Wert
überschritten, wird der komplette Betrag sofort steuer – und
sozialversicherungspflichtig!

Es gilt das Zuflussprinzip. Ihr Mitarbeiter muss die Beträge also
nicht im gleichen Monat ausgeben, er darf ansparen. Als
Arbeitgeber müssen Sie lediglich gewährleisten können, dass kein
Bargeschäft stattfinden kann. Der Sachbezug für steuerfreie
Geschenke in Höhe von 60 Euro darf zusätzlich zu den
monatlichen 44 Euro genutzt werden.